§ 1 Vertragsgegenstand — Die/der Klient*in nimmt eine psychologische Behandlung in Anspruch.
§ 2 Honorar, Kostenerstattung — Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Psychologin. Sie erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von 35€ für die Gruppentherapie (120 MIn.) und 75,00€ je 50 Minuten Einzeltherapie. Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet. Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig.
§ 3 Aufklärung / Hinweise — Der/Die Klient*in wird darauf hingewiesen, dass: 1) Die Behandlung der Psychologin eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird die Psychologin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. 2) Für die Erteilung einer Auskunft der Psychologin an Dritte die schriftliche Einwilligung des Klienten erforderlich ist. 3) Die gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlungskosten der Psychologin nicht übernehmen. Gesetzlich versicherte Klienten haben die Behandlungskosten selbst zu tragen. 4) Mitglieder privater Kranken‐ versicherungen oder Beihilfeberechtigte können einen (Teil-)Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Der/Die Klient*in hat das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händigt der Heilpraktiker dem Klien‐ ten aus. Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens lässt den Honoraranspruch der Psychologin gegenüber dem Klienten unberührt.
§ 4 Ausfallhonorar — Versäumt der/die Klient*in einen fest vereinbarten Behandlungstermin/Gruppe oder kommt die Absage später als 24 Std vor dem (Gruppen-)Termin, schuldet er/sie der Psychologin ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn die/der Klient *in mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit einem nachvollziehbaren Grund absagt.
§5 Therapieverlauf: Für die therapeutische Beziehung werden Behandlung von mind. 9 Sitzungen empfohlen(Prozessschleife). Bevor die Therapie (therapeutische Beziehung) beendet wird, sollte es immer eine abschließende Sitzung geben in dem vereinbarten Rahmen.
§6 Datenschutz — Die folgende Einverständniserklärung zur Erhebung /-Verarbeitung /-Übermittlung der Klientendaten ist Bestand‐ teil dieser Vereinbarung.